Elternmitwirkung

Ihr Recht auf Elternmitwirkung

Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (Schulgesetz §62, Abs.1)

Den Eltern stehen nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen.

Mitwirkungsgremien für Eltern sind nach dem Schulgesetz die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Jedes Mitwirkungsgremium besteht bis zum ersten Zusammentreten des neugewählten Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr.

Ein Mitwirkungsgremium wird grundsätzlich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden einberufen. Die Mitglieder sind dabei mit einer Frist von mindestens 7 Tagen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen schriftlich einzuladen.

Die Schulen hat den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört beispielsweise das zur Verfügung stellen von Räumen für Gremiensitzungen, oder die Nutzung des Kopierers.

 

Klassenpflegschaft

Zu Beginn des Schuljahres werden die Erziehungsberechtigten der Kinder in den Eingangsklassen von der Klassenleitung zu einer Klassenpflegschaftssitzung ("Elternabend", §73 Schulgesetz NRW) eingeladen. Bei bereits bestehenden Klassenverbänden oder Jahrgangsstufen erfolgt die Einladung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der bisherigen Klassenpflegschaft.

Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreter:in. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrer:in die Themen der Tagesordnung fest. Die Klassenlehrer:in nimmt an den Klassenpflegschaftssitzungen teil.

Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zur Klassenpflegschaftssitzung. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und -methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter können sein: Beratungen und Anregung zur Einführung von Lernmitteln, Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Mitgestaltung der Klassenfeste oder Gestaltung der Räume.

 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft (§72 Schulgesetz NRW) repräsentiert die Eltern und setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an den Sitzungen teil, die in der Regel einmal im Halbjahr tagen. In der Schulpflegschaft können die Elternvertreter die Interessen aller Eltern hinsichtlich der Gestaltung der Bildungs –und Erziehungsarbeit der Schule vertreten.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreter:in sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn, dies wird ausdrücklich abgelehnt.

Die Schulpflegschaft fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie organisiert, plant und führt gemeinsame Schulveranstaltungen durch. Der Schulleiter nimmt an den Sitzungen teil.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Ihr gehören jeweils zur Hälfte Elternvertreter:innen und Lehrkräfte an.

Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes NRW festgelegt. So befasst sich die Schulkonferenz mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet über das Schulprogramm, die Festlegung der bewegl. Ferientage, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln, den Schulhaushalt, die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben u.v.m. Sie vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule und kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

Der Schulleiter führt den Vorsitz in der Schulkonferenz, hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung aber den Ausschlag.

 

Schulpflegschaft

Vorsitzender

Siegfried Steltenkamp


stellv. Vorsitzender

Cornelius Kranen

 

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Schulleitung

Schulleiter
Sebastian Hilgers
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Konrektorin
Birgit Hrabowski
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Telefon: 0228 - 77 87 920

Sekretariat

Andrea Breuer

Tel.: 0228 - 77 87 920

E-Mail: sekretariatsWWhuiKapC8yZ5oMjXmwnkgs-holzlarde

 

Öffnungszeiten:

Montag: 8.00 - 14.00 Uhr

Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr

 

Hausmeister

Dennis Gruntz

Telefon: 0151 - 1217 3385